Nicht nur Bayern wird Solo-Entrepreneure aktuell reihenweise Corona-Soforthilfe verweigert und sie werden aufgefordert ALGII zu beantragen um die Kosten ihres Lebensunterhaltes zu decken.
Das ist grundfalsch und produziert enorme Kollateralschäden. Damit werden dies Unternehmer stigmatisiert, ihre Bonität verschlechtert sich, der Zugang zu Krediten erschwert und vieles mehr. Denken wir bitte daran, dass wir den Einfallsreichtum, die Flexibilität, den Mut und die Tatkraft insbesondere dieser Menschen brauchen, wenn wir diese Krise auch wirtschaftlich bewältigen wollen. Sie jetzt zu entmutigen und zu demoralisieren ist kontraproduktiv.
Naturgemäß finanzieren Solo-Selbständige ihren Lebensunterhalt aus ihren Umsätzen. Wenn diese jetzt vorübergehend wegbrechen, ist ALGII das falsche Instrument. Wir fordern eine unbürokratische Hilfe analog den Hilfen für Gewerbetreibende und Unternehmen. Unser Vorschlag ist eine Regelung analog der Höhe der Unterstützung aus Kurzarbeit. Bei Selbständigen könnte der gemittelte Jahresgewinn vor Steuern der letzten drei Jahre als Berechnungsgrundlage angesetzt werden – mit analoger Deckelung. Soweit die Zuschüsse nicht zu versteuern wären, dann natürlich bezogen auf den Gewinn nach Steuern. Rechnerisch sollten die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung oben aufgeschlagen werden, da diese ja von den Solo-Selbständigen üblicherweise selbst getragen tragen werden.
Wir hoffen, dass die bayerische Staatsregierung eine in diesem Sinne vernünftige und kluge Regelung schnell auf den Weg bringt und dafür sorgt, dass nicht tausende leistungsbereiter und eigenverantwortlich agierende Kleinstunternehmer zu Sozialhilfeempfängern degradiert werden – mit alle den damit verbundenen negativen Auswirkungen für diese selbst und die Wirtschaft im gesamten.